Ehrlichkeit und gegenseitiges Vertrauen ist unser Geschäftsprinzip!
Und eigentlich benötigen wir keine Allgemeinen Geschäftsbedingugen, da wir zu unserem Wort stehen und wir nichts versprechen, was wir nicht halten können.

Nur der Vollständigkeit halber stehen nachfolgend doch unsere AGB´s. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

I. Geltungsbereich
Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers und solche, die in diesen Bedingungen nicht festgelegt sind, erkennt der Verkäufer (nachfolgend "Okifree" genannt) nicht an, es sei denn, Okifree hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Okifree in Kenntnis entgegenstehender oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht festgelegten Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

II. Vertragsschluss - Änderungen u. Ergänzungen - Mündliche Nebenabreden
1. Die Bestellung des Käufers ist ein - mit Zugang bei Okifree - für den Käufer bindendes Vertragsangebot. Das Angebot des Käufers gilt als angenommen, wenn Okifree es schriftlich bestätigt, es schlüssig durch Leistung oder Rechnungsstellung annimmt oder wenn Okifree nicht innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang des Angebots ausdrücklich widerspricht.
2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind für Okifree nur dann verbindlich, wenn Okifree sie schriftlich bestätigt oder schlüssig durch Leistung oder Rechnungsstellung angenommen hat.
3. Die Verkaufsangestellten von Okifree sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.

III. Preise - Preiserhöhung
1. Unsere Preise sind Festpreise. Durch Inflation ergibt sich keine Preiserhöhung.
2. Eine Preiserhöhung ergibt sich nur aus nachträgliche Zusatzwünschen des Käufers und/oder zusätzlichen Maßnahmen aus unvorhergesehenen örtlichen Gegebenheiten. Sollte die Abnahme des gelieferten Produktes ein Jahr nach vereinbarter Lieferung nicht erfolgen, kann Okifree eine Preisanpassung verlangen.
3. Die Preisänderung tritt mit schriftlicher Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Käufer in Kraft.
4. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.

IV. Fälligkeit
Der Vertragspreis wird mit Lieferung des Kaufgegenstandes und/oder der Erbringung der vereinbarten Leistung fällig, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, tritt die Fälligkeit mit Beginn des Verzuges ein.

V. Höhere Gewalt - Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Unvorhergesehene Ereignisse, die Okifree nicht zu vertreten hat, z.B. Betriebstörungen, Streiks, Aussperrungen, Gesetzesänderungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt - auch bei Lieferanten von Okifree -, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen. Sollte es aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, so sind der Käufer und Okifree zum Rücktritt vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten Teil desselben berechtigt.   Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
2. Okifree wird von der Leistungsverpflichtung befreit, wenn Okifree unverschuldet selbst nicht oder nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert wird. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verpflichtet sich Okifree, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.

VI. Liefertermin - Lieferung - Gefahrenübergang
1. Ist kein Liefertermin vereinbart, kann Okifree mit einer Bereitstellungsanzeige eine Frist zur Abholung oder Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist nicht die Abholung oder ermöglicht der Käufer nicht die Anlieferung, dann gerät der Käufer in Annahmeverzug. Die Folgen sind in Ziffer IV. und in Ziffer IX. geregelt.
2. Eine Freihauslieferung durch Okifree erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht ab dem von Okifree mitgeteilten Abholtermin bzw. ab Anlieferung am Bestimmungsort auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Montage durch Okifree vereinbart wurde.

VII. Montage - Mitwirkungsobliegenheiten - Abnahme
1. Montage durch Okifree erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
2. Der für die Montage vorgesehene Raum muss vor Beginn der Arbeiten vollständig fertiggestellt, frei von fremden Gegenständen und besenrein sein.
3. Bedenken gegen die Montage-Eignung bereits vorhandener Einrichtungen (Wände, Böden, Decken, Leitungen usw.) hat der Käufer Okifree unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat Okifree über bekannte oder mögliche Hindernisse oder Erschwernisse vor der Montage zu unterrichten.
4. Bei Deckenbefestigungen muss die Raumdecke tragfähig sein; Mehraufwendungen für technische Zusatzeinrichtungen sind gesondert zu vergüten.
5. Die Montage-Mitarbeiter von Okifree sind nicht befugt, Erweiterungen des vertraglichen Leistungsumfangs zu vereinbaren oder Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarten Lieferungen und Leistungen hinausgehen.
6. Nach deren Abschluss hat der Käufer die Montagearbeiten sofort zu prüfen und abzunehmen. Hierüber wird ein schriftliches Protokoll erstellt, in dem alle Beanstandungen aufzulisten sind. Das Protokoll ist vom Monteur von Okifree und vom Käufer zu unterschreiben.
7. Erfolgt die Abnahme nicht sofort, so ist sie innerhalb von sechs Werktagen nach Montage vom Käufer nachzuholen. Terminmitteilung erfolgt mindestens drei Tage zuvor durch Okifree.
8. Erscheint der Käufer zum Abnahmetermin unentschuldigt nicht, gilt die Leistung von Okifree als abgenommen. Das Gleiche gilt, wenn die gelieferten und montierten Waren vor Abnahme in Gebrauch genommen werden. Auf die Folgen der vorzeitigen Benutzung oder des Ausbleibens bei der Abnahme ist der Käufer in der Terminmitteilung hinzuweisen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises Eigentum von Okifree.
2. Der Käufer ist verpflichtet, bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts dafür Sorge zu tragen, dass alle gelieferten Gegenstände mit äußerster Sorgfalt behandelt und vor Schaden geschützt werden. Dies gilt auch, wenn die gelieferten Waren nicht für den Käufer selbst, sondern nach dessen Bestimmung für Dritte bestimmt sind.
3. Bei der Übergabe an dritte Personen hat der Käufer diese auf das Bestehen der Eigentumsvorbehalte hinzuweisen. Ist die Übergabe an eine dritte Person mit einem Ortswechsel verbunden, hat der Käufer Okifree davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dasselbe gilt bei Eingriffen Dritter in die Ware, insbesondere bei Pfändungen.
4. Als Sicherheit für die Ansprüche von Okifree und in deren Höhe und Umfang tritt der Käufer seine vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber Dritten aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand an Okifree ab. Okifree nimmt die Abtretung an.

IX. Annahmeverzug - Schadenersatz
1. Verweigert der Käufer rechtswidrig ernsthaft und endgültig die Erfüllung des Vertrags (z.B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung) oder die Annahme der vertraglichen Leistungen, so ist Okifree berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Bestellpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Okifree bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.
2. Führt der Annahmeverzug des Käufers nur zu einer Verzögerung der Auslieferung, so ist Okifree berechtigt, dem Käufer die durch die Einlagerung der vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten und Aufwendungen, mindestens aber 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass überhaupt keine Lagerungskosten entstanden sind oder die Lagerungskosten wesentlich niedriger sind als die Pauschale. Die gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu beanspruchen, bleiben unberührt.

X. Mängelansprüche
1. Abweichungen in Struktur, Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht, Ausrüstung und Musterung gegenüber Ausstellungsstücken oder Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
2. Keine Ansprüche bestehen wegen Mängeln, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung oder nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Pflege, Verlegung oder Behandlung entstehen.
3. Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung/Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

XI. Haftung
1. Okifree haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen i. S. des § 284 BGB (nachfolgend "Schadenersatz" genannt) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglichen Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. bei der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, sowie bei wesentlichen die Erreichung des Vertragszweckes gefährdenden Pflichtverletzungen.
2. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die Okifree bei Vertragsschluss aufgrund für Okifree erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
3. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XII. Rücktrittsrechte
1. Unabdingbare gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Vertragsbedingungen nicht beschränkt.
2. Okifree ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
 - wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat;
 - wenn der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat;
 - wenn der Käufer die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben hat.
 Zuvor ist dem Käufer jedoch Gelegenheit zu geben, den Rücktritt innerhalb angemessener Frist durch Sicherheitsleistung im Umfang des ausstehenden Vertragspreises abzuwenden.
3. Im Falle des Rücktrittes nach Ziffer XII.2. ist der Käufer zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß Ziffer IX.1 verpflichtet.

XIII. Geltendes Recht - Gerichtsstand
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen im unternehmerischen Verkehr ist der Sitz von Okifree. Gerichtsstand für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz von Okifree.